RECHTLICHE NUTZUNGSREGELN

Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der kostenlosen ChargeBreak-Web-App: Leistungsgegenstand, Informationen zu Ladeparks, Nutzung, Haftung und gesetzliche Rechte.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der unter dem Namen „ChargeBreak“ angebotenen webbasierten Anwendung sowie der damit verbundenen Informationsangebote (nachfolgend „ChargeBreak“), soweit sie wirksam in ein Nutzungsverhältnis einbezogen worden sind.

(2) Anbieter von ChargeBreak ist die im Impressum bezeichnete natürliche Person (nachfolgend „Anbieter“). Die Angaben zur Anbieterkennzeichnung sind im Impressum abrufbar. Allgemeine Anfragen zum Angebot können an kontakt@chargebreak.de gerichtet werden.

(3) Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte der Nutzer bleiben unberührt.

§ 2 Gegenstand und Grenzen des Angebots

(1) ChargeBreak dient der unverbindlichen Unterstützung bei der Suche und Auswahl eines geeigneten nächsten Ladestopps für Elektrofahrzeuge. Auf Grundlage der vom Nutzer angegebenen Fahrt- und Reichweitendaten können insbesondere Ladeparks entlang einer Fahrtrichtung, Ladeleistungen, Umwege, Verfügbarkeitsinformationen und Angebote in der Umgebung angezeigt werden.

(2) ChargeBreak ist weder Betreiber noch Vertragspartner der angezeigten Ladeinfrastrukturbetreiber. ChargeBreak vermittelt keine verbindliche Reservierung, schließt keine Ladeverträge im Namen Dritter und führt keine Zahlungsvorgänge für Ladevorgänge durch. Die Bedingungen für Zugang, Nutzung, Abrechnung und Bezahlung der jeweiligen Ladeeinrichtung richten sich nach dem jeweiligen Anbieter.

(3) ChargeBreak ersetzt weder die Fahrzeugnavigation noch die eigenverantwortliche Planung des Energiebedarfs. Insbesondere wird keine vollständige Ladeplanung für die gesamte Reise geschuldet.

§ 3 Kostenfreiheit, Registrierung und Nutzungsverhältnis

(1) Die Nutzung der gegenwärtig angebotenen ChargeBreak-Web-App ist unentgeltlich und ohne Registrierung möglich. Durch die Nutzung entstehen gegenüber dem Anbieter keine Nutzungs-, Abonnement- oder Vermittlungsentgelte. Etwaige Kosten für Internetzugang, Datenübertragung oder Ladevorgänge bei Dritten sind hiervon nicht umfasst.

(2) Eine entgeltpflichtige Nutzung oder die Umstellung auf ein kostenpflichtiges Angebot erfolgt nicht ohne eine hierfür erforderliche gesonderte Vereinbarung und ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Nutzers.

(3) Soweit zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag zustande kommt, gelten die vorliegenden Bedingungen nur bei ihrer wirksamen Einbeziehung. Ein bloßer Hinweis auf diese Bedingungen begründet für sich genommen weder einen Vertragsschluss noch eine Zustimmung.

(4) Eine bestimmte Mindestlaufzeit wird nicht vereinbart. Der Nutzer kann die Nutzung jederzeit einstellen und die in seinem Browser gespeicherten Nutzungsdaten löschen. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.

§ 4 Voraussetzungen und zulässige Nutzung

(1) Die Nutzung setzt ein internetfähiges Endgerät, einen geeigneten Browser und für standortbezogene Suchen die Erteilung der erforderlichen Standortberechtigung voraus. Die Eingabe zutreffender Fahrt- und Reichweitendaten liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers.

(2) Der Nutzer darf ChargeBreak nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Eingriffe in die technische Infrastruktur, die Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen und automatisierte Anfragen in einem Umfang, der die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit des Dienstes für andere Nutzer erheblich beeinträchtigt.

(3) Gesetzlich zulässige Nutzungen, zwingende Nutzerrechte und eigenständige Rechte aus Lizenzen der zugrunde liegenden offenen Daten werden durch Absatz 2 nicht eingeschränkt.

§ 5 Ladeparkdaten, Verfügbarkeit und Angebote Dritter

(1) Die in ChargeBreak dargestellten Informationen können aus öffentlich zugänglichen und von Dritten bereitgestellten Datenbeständen stammen. Angaben über Standort, Anzahl und Leistung von Ladepunkten, Betriebszustand, Belegung, Zugänglichkeit, Öffnungszeiten sowie gastronomische oder sonstige Angebote können sich kurzfristig ändern, unvollständig oder fehlerhaft sein.

(2) Eine angezeigte freie Lademöglichkeit stellt weder eine Zusicherung ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit bei Ankunft noch eine Reservierung dar. Angegebene maximale Ladeleistungen sind keine Zusage einer mit dem jeweiligen Fahrzeug tatsächlich erreichbaren Ladegeschwindigkeit. Angaben zu Preisen und Leistungen Dritter sind nur verbindlich, soweit dies von dem jeweiligen Dritten selbst bestätigt wird.

(3) Der Nutzer hat die für seine Entscheidung wesentlichen Angaben, insbesondere die aktuelle Nutzbarkeit und die vertraglichen Konditionen eines Ladeangebots, erforderlichenfalls bei dem jeweiligen Ladeinfrastrukturbetreiber zu überprüfen. Zwingende gesetzliche Ansprüche gegen den Anbieter wegen eigener Pflichtverletzungen werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.

§ 6 Reichweite, Routenhinweise und Verkehrssicherheit

(1) Angezeigte Entfernungen, Umwege und Reichweitenfenster beruhen auf Nutzereingaben und den zum Zeitpunkt der Abfrage verfügbaren Informationen. Sie berücksichtigen nicht notwendigerweise alle fahrzeug- oder streckenbezogenen Einflüsse, insbesondere Witterung, Verkehr, Höhenprofil, Fahrweise, Fahrzeugzustand und den tatsächlichen Energieverbrauch.

(2) Die Entscheidung, ob und wann ein Ladepark angefahren werden kann, ob ausreichend Reichweite vorhanden ist und welcher Fahrweg verkehrssicher gewählt wird, obliegt dem Fahrzeugführer. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse, die Straßenverkehrsvorschriften, die Hinweise des Fahrzeugherstellers und die örtliche Beschilderung.

(3) Die Bedienung von ChargeBreak darf nicht zu einer Ablenkung vom Straßenverkehr führen. Während der Fahrt darf die Anwendung nur in einer Weise genutzt werden, die mit den geltenden Verkehrsvorschriften vereinbar ist. Eine Nutzung durch den Fahrer soll erforderlichenfalls erst nach sicherem Anhalten erfolgen.

§ 7 Karten, Navigation und sonstige Drittangebote

(1) ChargeBreak kann Links oder Weiterleitungen zu externen Karten- und Navigationsdiensten, insbesondere Apple Maps und Google Maps, sowie Hinweise auf Dienstleistungen Dritter bereitstellen.

(2) Beim Aufruf dieser Angebote verlässt der Nutzer gegebenenfalls den Verantwortungsbereich von ChargeBreak. Für die Nutzung der Leistungen Dritter gelten deren jeweilige Bedingungen; die dort vereinbarten Leistungen werden ausschließlich vom betreffenden Drittanbieter erbracht.

(3) Diese Regelung schließt eine gesetzlich begründete Haftung des Anbieters für eigene Handlungen, fehlerhafte Informationen oder Pflichtverletzungen nicht aus.

§ 8 Betrieb, Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

(1) ChargeBreak wird gegenwärtig im Rahmen einer fortlaufend weiterentwickelten Beta-Version bereitgestellt. Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen, Änderungen von Datenquellen oder Ausfälle vorgelagerter Dienste können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere zur Verbesserung von Sicherheit, Stabilität, Kompatibilität oder Benutzerfreundlichkeit, weiterzuentwickeln. Soweit ein Nutzungsvertrag über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts vorliegt, erfolgen Änderungen nur unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere des § 327r BGB.

(3) Eine bestimmte jederzeitige Erreichbarkeit oder lückenlose Datenabdeckung wird nicht vereinbart. Gesetzliche Bereitstellungs-, Aktualisierungs-, Gewährleistungs- und Beendigungsrechte, soweit sie im Einzelfall bestehen, bleiben unberührt.

§ 9 Rückmeldungen und übermittelte Inhalte

(1) Nutzer können freiwillig Rückmeldungen zur Anwendung übermitteln. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Weiterentwicklung besteht nicht. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet.

(2) Der Nutzer darf keine rechtswidrigen Inhalte oder Inhalte übermitteln, an denen er nicht die für die jeweilige Übermittlung erforderlichen Rechte besitzt. Insbesondere sind fremde Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter zu achten.

(3) Soweit eine Rückmeldung urheberrechtlich geschützte Inhalte enthält, gestattet der Nutzer dem Anbieter im zur Sichtung, internen Bewertung und Umsetzung des konkreten Feedbacks erforderlichen Umfang eine einfache und unentgeltliche Nutzung. Eine darüber hinausgehende Übertragung von Rechten ist damit nicht verbunden.

§ 10 Rechte an der Anwendung und offene Daten

(1) Die Rechte an der Gestaltung, Software und sonstigen eigenen Bestandteilen von ChargeBreak verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Die Nutzung der Anwendung räumt dem Nutzer keine über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehenden Rechte an diesen Bestandteilen ein.

(2) Rechte aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere solche zur gesetzlich erlaubten Softwarenutzung, sowie die eigenständigen Nutzungsrechte an Daten und Werken Dritter aus deren jeweiligen offenen Lizenzen bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie bleibt unberührt.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines etwa bestehenden Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungs-, Gewährleistungs- und Verbraucherrechte, insbesondere soweit Vorschriften über digitale Produkte Anwendung finden, werden durch diese Haftungsbestimmungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

§ 12 Gesetzliche Verbraucherrechte

(1) Soweit ChargeBreak gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertrags über ein digitales Produkt bereitgestellt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, gelten die zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere der §§ 327 ff. BGB. Dies kann im Einzelfall auch bei der Bereitstellung eines unentgeltlichen digitalen Produkts gegen personenbezogene Daten relevant sein.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten keinen Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte, erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen, gesetzlicher Informationspflichten oder gesetzlicher Rechte zur Beendigung eines Vertrags. Eine rechtlich erforderliche gesonderte Vereinbarung über eine Abweichung von objektiven Anforderungen wird durch diese Nutzungsbedingungen nicht ersetzt.

(3) Besteht im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht, bleibt es unberührt. Diese Nutzungsbedingungen begründen weder ein zusätzliches kostenpflichtiges Abonnement noch die Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten als Gegenleistung.

§ 13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Standortdaten, Suchanfragen, lokalem Browserspeicher und freiwilligem Feedback, enthält die Datenschutzerklärung. Datenschutzrechtliche Einwilligungen und gesetzliche Datenschutzrechte werden durch diese Nutzungsbedingungen weder ersetzt noch eingeschränkt.

§ 14 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

(1) Für ein etwaiges Nutzungsverhältnis gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht nicht abbedungen werden dürfen.

(2) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft überarbeiten. Änderungen werden nicht allein durch ihre Veröffentlichung rückwirkend Bestandteil bestehender Nutzungsverhältnisse. Für die wirksame Änderung eines bestehenden Nutzungsvertrags gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls notwendige Zustimmungs- und Informationspflichten.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB.

(4) Stand dieser Fassung: 11. Oktober 2026.